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Outsourcing - gemeinnützigkeitsrechtliche Grenzen

Selbst die entgeltliche Überlassung von Räumen/Inventar an eine steuerpflichtige Dienstleistungs-GmbH soll eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelüberlassung darstellen, falls zulässig gebildetes Vermögen (insbesondere Rücklagen i.S.d. § 58 Nr. 7 AO) nicht in entsprechender Höhe vorhanden ist.

Bay. Landesamt für Steuern, Vfg. vom 02. November 2010 - S 2729.2.1-5/2 St 31

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