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Satzung ohne übertriebenem Formalismus auslegen

Die gemeinnützigkeitsrechtliche Satzungsprüfung ist auf Grundlage einer Auslegung aller Satzungsbestimmungen ohne übertriebenem Formalismus durchzuführen.

BFH, Urteil vom 12. Januar 2011 - I R 91/09 (ständige Rechtsprechung)

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