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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSatzung ohne übertriebenem Formalismus auslegen Die gemeinnützigkeitsrechtliche Satzungsprüfung ist auf Grundlage einer Auslegung aller Satzungsbestimmungen ohne übertriebenem Formalismus durchzuführen. BFH, Urteil vom 12. Januar 2011 - I R 91/09 (ständige Rechtsprechung) |
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