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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGemeinnützigkeit auch bei verspäteter Steuererklärung Nur sehr schwerwiegende Verstöße gegen Steuererklärungspflichten führen zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit, nicht schon eine verspätete Steuererklärung. FG München, Urteil vom 30. Juni 2011 - 9 K 2649/10 (rechtskräftig) |
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