RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (191 - 200)

Marktunübliches Entgegenkommen ist schädlich

Gemeinnützigkeitsschädlich ist eine satzungswidrige Vergünstigung, bei der mehr wirtschaftliche Vorteile zugewendet werden, als es der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung im üblichen Geschäftsverkehr entspricht.

FG München, Urteil vom 07. Februar 2011 - 7 K 1794/08, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des BFH vom 05. August 2011

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 9.02.2026