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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(191 - 200)
Marktunübliches Entgegenkommen ist schädlich
Gemeinnützigkeitsschädlich ist eine satzungswidrige Vergünstigung, bei der mehr wirtschaftliche Vorteile zugewendet werden, als es der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung im üblichen Geschäftsverkehr entspricht.
FG München, Urteil vom 07. Februar 2011 - 7 K 1794/08, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des BFH vom 05. August 2011
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