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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGemeinnützige Tätigkeit im Ausland vereinfacht Bei der gemeinnützigen Tätigkeit einer inländischen Organisation im Ausland ist kein zusätzlicher Nachweis erforderlich, dass dadurch das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefördert wird. AE Nr. 7 zu § 51 Abs. 2 AO i.d.F. v. 17. Januar 2012 |
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