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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(181 - 190)
Zweckbetriebsanerkennung für Handelsbetrieb erleichtert
Von der Anerkennung als Werkstatt erfasste Handelsbetriebe werden im Regelfall als Zweckbetriebe anerkannt. Das Gleiche gilt für Handelsbetriebe, die mit einer Be-schäftigungsquote von 40 % besonders schwer behinderter Menschen als Integrationsprojekt gefördert werden.
AE Nr. 7 zu § 68 AO i.d.F. v. 17. Januar 2012
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