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Zweckbetriebsanerkennung für Handelsbetrieb erleichtert

Von der Anerkennung als Werkstatt erfasste Handelsbetriebe werden im Regelfall als Zweckbetriebe anerkannt. Das Gleiche gilt für Handelsbetriebe, die mit einer Be-schäftigungsquote von 40 % besonders schwer behinderter Menschen als Integrationsprojekt gefördert werden.

AE Nr. 7 zu § 68 AO i.d.F. v. 17. Januar 2012

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