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Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege auch bei Wettbewerb

Wenn eine gemeinnützige Organisation ihre Leistungen zu denselben Bedingungen wie privatgewerbliche Unternehmen anbietet, kann dies dennoch als Zweckbetrieb anerkannt werden, solange sie aus Sorge für Not leidende oder gefährdete Menschen handelt.

AE Nr. 6 S. 2 f. zu § 66 AO i.d.F. v. 17. Januar 2012

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