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Sozialadäquate politische Kampagnen zulässig

Gemeinnützige Körperschaften dürfen außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen (z.B. Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus).

BMF-Schreiben v. 12.01.2022 - IV A 3 - S 0062/21/10007 :001 unter Tz. 4 q).

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