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Klausel zur Vermögensbindung ist unverzichtbar

Selbst wenn in der Satzung einer Körperschaft während eines begrenzten Zeitraums (im Streitfall August 2012 bis Dezember 2013) eine (ausdrückliche) Regelung zur Vermögensbindung im Falle der Auflösung fehlt, soll dies zu einer rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die zehn Vorjahre führen können.

FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.04.2023 - 3 K 475/16 (rkr.).

Hinweis: Falls in dem Zeitraum ohne Vermögensbindungsklausel keine Mittelfehlverwen-dung erfolgte, ist ein Billigkeitsantrag aussichtsreich.

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