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Gemeinnützigkeitsrecht (21 - 30)
Verwaltung der Ausbildungsumlage (SFA) ist Zweckbetrieb
Keine Gemeinnützigkeit bei eigenwirtschaftlichem Interesse
Klausel zur Vermögensbindung ist unverzichtbar
Zweckbetrieb nur bei konkret passender Satzungsregelung
Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei/Syrien
Hilfsmittelverkauf für blinde Menschen ist nur zusammen mit weiteren fürsorglichen Hilfestellungen ein Zweckbetrieb
Satzungsvorgaben gelten auch für österreichische Stiftung
Steuerbegünstigung nur bei korrekten Aufzeichnungen
Nachweispflicht für das Bestehen eines Zweckbetriebs
Verkauf von Blutbestandteilen als steuerpflichtiger Betrieb
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