|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseEinzelfallprüfung zur Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießens Nachdem der BFH das IPSC-Schießen als gemeinnützig anerkannt hat, will die Finanzverwaltung nun in jedem Einzelfall prüfen, ob bei den Wettkämpfen das Schießen auf Menschen simuliert wird und in diesen Fällen die Gemeinnützigkeit aberkennen. BMF-Schreiben v. 12.01.2022 - IV A 3 - S 0062/21/10007 :001 unter Tz. 4 m). |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 04.05.2024 |