RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (21 - 30)

Ab 2020: Selbstkostenzweckbetrieb eingeführt

Zwischen zwei gemeinnützigen Körperschaften unentgeltlich oder höchstens zu Selbstkosten erbrachte Dienstleistungen und Nutzungen, die bei der Empfängerkörperschaft für die steuerbegünstigte Sphäre verwendet werden, sind bei der leistenden Körperschaft dem ideellen Bereich oder Zweckbetrieb zuzuordnen.

AEAO Nr. 7 zu § 58 AO i.d.F.d. BMF-Schreibens v. 06.08.2021.

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 25.03.2024