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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBeratung für gemeinnützigen Gesellschafter nicht steuerbegünstigt Mit der Beratung ihres gemeinnützigen Gesellschafters verfolgt eine Gesellschaft noch keine gemeinnützigen Zwecke. Denn sie selbst wird damit nur als Hilfsperson nach § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, also nicht unmittelbar gemeinnützig, tätig. BFH, Urteil vom 07. März 2007 - I R 90/04 |
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