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Gemeinnützigkeitsrecht (231 - 240)
Umfang eines Nichtzweckbetriebes ist unerheblich
Beratung für gemeinnützigen Gesellschafter nicht steuerbegünstigt
Steuerbegünstigung ausländischer Organisationen
Solaranlage als Zweckbetrieb
Medizinische Versorgungszentren als Zweckbetriebe
Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen als Zweckbetrieb
Schülerbeförderung soll kein Zweckbetrieb sein
Bewirtschaftung von Naturschutz-Ausgleichsflächen als Zweckbetrieb
Gewinn bei Nichtzweckbetrieben ist um gespendete Einlagen zu kürzen
Geschäftsjahr darf vom Kalenderjahr abweichen
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