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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(231 - 240)
Steuerbegünstigung ausländischer Organisationen
Die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften sind auch auf alle inländischen Aktivitäten vergleichbarer, in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässige Organisationen anzuwenden, wenn die gemeinnützigkeitsrechtliche Mittelbindung sichergestellt ist.
BFH, Urteil vom 20. Dezember 2006 - I R 94/02 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 14. September 2006 - C 386/04 (Stauffer)
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