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Medizinische Versorgungszentren als Zweckbetriebe

Nach bundeseinheitlicher Auffassung der Finanzverwaltung können MVZ bei Vorliegen der übrigen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen als Zweckbetriebe der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO) anerkannt werden (str.).

OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 26. September 2006 - S 0184 A - 11 - St 53

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