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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGewinn bei Nichtzweckbetrieben ist um gespendete Einlagen zu kürzen Einem gemeinnützigen Verein für das Vereinsfest gespendete Speisen und Getränke sind bei der Gewinnermittlung des Nichtzweckbetriebes als Einlagen in Abzug zu bringen. FG München, Urteil vom 26. Juli 2005 - 6 K 3759/04 |
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