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Gemeinnützigkeitsrecht (241 - 250)
Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen als Zweckbetrieb
Schülerbeförderung soll kein Zweckbetrieb sein
Bewirtschaftung von Naturschutz-Ausgleichsflächen als Zweckbetrieb
Gewinn bei Nichtzweckbetrieben ist um gespendete Einlagen zu kürzen
Geschäftsjahr darf vom Kalenderjahr abweichen
Finanzverwaltung definiert Krankenhauszweckbetrieb sehr eng
Zweckbetrieb nur bei Mindestveredelungsleistung von 10 %
Geschäftsbeziehungen mit Organmitgliedern müssen plausibel sein
Satzung muss künftige Vermögensverwendung exakt festlegen
Vertrauensschutz für bereits anerkannte Satzungen/Statute
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