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Freiwilligenagenturen können steuerbegünstigt sein

Freiwilligenagenturen sind gemeinnützig tätig, wenn sie Menschen für freiwilliges, unentgeltliches Engagement bei steuerbegünstigten Organisationen qualifizieren. Die damit verbundene Vermittlungstätigkeit ist Zweckbetrieb nach § 65 AO.

BMF-Schreiben vom 15. September 2003, BStBl I 2003, 446

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