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Schülerfirmen können Zweckbetrieb sein

In erster Linie mit pädagogischer Zielsetzung betriebene Schülerfirmen gemeinnütziger Träger sollen als Zweckbetrieb behandelt werden, wenn deren Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 30.678 EUR im Jahr nicht übersteigen.

OFD Koblenz, Verfügung vom 20. Oktober 2003 - S 0171 A - St 33 1

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