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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSteuerbegünstigung von Integrationsfirmen gesetzlich geregelt Nach der gesetzlichen Neufassung sind Integrationsbetriebe als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn mindestens 40 % der Beschäftigten dem besonders betroffenen schwerbehinderten Personenkreis zuzurechnen sind. § 68 Nr. 3 AO n.F., Verschlechterung gegenüber BFH, Urteil vom 04. Juni 2003 - I R 25/02 |
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