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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(241 - 250)
Zweckbetrieb nur bei Mindestveredelungsleistung von 10 %
Werkstätten für behinderte Menschen können nach allgemeiner Auffassung der Finanzverwaltung nur insoweit als Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 3 AO anerkannt werden, wie die Wertschöpfung in der Werkstätte mindestens 10 % beträgt. Dies ist durch einen Vergleich von Nettoeinkaufs- und Verkaufspreis der Werkstätte zu ermitteln.
OFD Koblenz, Verfügung vom 17. Februar 2005 - S 0187 A - St 33 1
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