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Geschäftsbeziehungen mit Organmitgliedern müssen plausibel sein

Einer Organisation wird die Gemeinnützigkeit auch bei angemessener Gestaltung des Vertrages mit einem Organmitglied aberkannt, wenn die Organisation die vereinbarte Leistung nicht benötigt.

BFH, Beschluss vom 25. Januar 2005 - I B 85/04

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