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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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Restriktive Quotenberechnung bei Integrationsprojekten
Ein Schwerbehinderter kann nach Auffassung der Finanzverwaltung nur dann als ganze Arbeitskraft auf die zur steuerlichen Anerkennung erforderlichen Beschäftigtenquote von 40 % angerechnet werden, wenn seine Wochenarbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt.
OFD Düsseldorf und Münster, Verfügung vom 14. Juni 2004 - S 0187 - 20 - St 133-K
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