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Gemeinnützigkeitsrecht (251 - 260)
Voraussetzungen der Steuerbegünstigung sind nachzuweisen
Nachweis der Hilfsbedürftigkeit durch Leistungsbescheide
Restriktive Quotenberechnung bei Integrationsprojekten
Steuerbegünstigung von Integrationsfirmen gesetzlich geregelt
Schülerfirmen können Zweckbetrieb sein
Freiwilligenagenturen können steuerbegünstigt sein
Gemeinnützigkeit der Fördervereine zur Schulbuchbeschaffung
Finanzverwaltung beurteilt gemeinnütziges Gepräge großzügiger
Rechnungslegung muss steuerliche Rücklagen ausweisen
Steuerbegünstigung ist immer auf satzungsmäßige Zwecke begrenzt
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