RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (251 - 260)

Rechnungslegung muss steuerliche Rücklagen ausweisen

Die nach steuerlichen Vorschriften gebildeten Rücklagen müssen in der Rechnungslegung steuerbegünstigter Organisationen gesondert ausgewiesen und in der für den Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid abzugebenden Steuererklärung dargestellt werden. Verluste aus Vermögensverwaltung sollen in Folgejahre vorgetragen werden.

vgl. OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 06. August 2003 - S 0177 A - 1 - St II 1.03, mit der gegen das Bilanzrecht verstoßenden Ansicht, der Ausweis habe bei bilanzierenden Organisationen vollständig im Rahmen der Bilanz zu erfolgen.

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 9.02.2026