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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(251 - 260)
Rechnungslegung muss steuerliche Rücklagen ausweisen
Die nach steuerlichen Vorschriften gebildeten Rücklagen müssen in der Rechnungslegung steuerbegünstigter Organisationen gesondert ausgewiesen und in der für den Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid abzugebenden Steuererklärung dargestellt werden. Verluste aus Vermögensverwaltung sollen in Folgejahre vorgetragen werden.
vgl. OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 06. August 2003 - S 0177 A - 1 - St II 1.03, mit der gegen das Bilanzrecht verstoßenden Ansicht, der Ausweis habe bei bilanzierenden Organisationen vollständig im Rahmen der Bilanz zu erfolgen.
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