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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(251 - 260)
Steuerbegünstigung ist immer auf satzungsmäßige Zwecke begrenzt
Die Steuerbegünstigung umfasst immer nur die in der Satzung/dem Gesellschaftsvertrag der Organisationen genannten Tätigkeiten. Die Anerkennung einer Tätigkeit als steuerbegünstigter Zweckbetrieb ist daher gefährdet, wenn bzw. soweit die konkrete Tätigkeit nicht in der Satzung beschrieben ist.
FG Saarland, Beschluss vom 04. August 2003 - 1 V 145/03
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