RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (251 - 260)

Steuerbegünstigung ist immer auf satzungsmäßige Zwecke begrenzt

Die Steuerbegünstigung umfasst immer nur die in der Satzung/dem Gesellschaftsvertrag der Organisationen genannten Tätigkeiten. Die Anerkennung einer Tätigkeit als steuerbegünstigter Zweckbetrieb ist daher gefährdet, wenn bzw. soweit die konkrete Tätigkeit nicht in der Satzung beschrieben ist.

FG Saarland, Beschluss vom 04. August 2003 - 1 V 145/03

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 9.02.2026