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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseNichtzweckbetriebe dürfen in der Satzung genannt werden Der Bundesfinanzhof unterscheidet zwischen den Satzungszwecken - diese müssen immer steuerbegünstigt sein - und den möglichen Modalitäten ihrer Verwirklichung. Als Mittel zum Zweck dürfen in der Satzung auch Nichtzweckbetriebe genannt werden. Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Dezember 2002 - I R 15/02 |
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