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Steuerbegünstigung bereits bei vorbereitenden Tätigkeiten

Eine Organisation ist bereits steuerbegünstigt, sobald sie ernsthafte Vorbereitungen zur Aufnahme der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten einleitet.

BFH, Urteil vom 23. Juli 2003 - I R 29/02

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