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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseUntätiger Verein ist nicht gemeinnützig Ein Verein ist grundsätzlich nur gemeinnützig, solange er steuerbegünstigte satzungsmäßige Aktivitäten entfaltet. FG München, Urteil vom 10. Juni 2003 - 6 K 4856/02. |
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