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Mittelverwendung zur Errichtung eines Nichtzweckbetriebes

Eine steuerbegünstigte Körperschaft kann ihr Vermögen einschließlich der freien Rücklage für die Einrichtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (Nichtzweckbetrieb) einsetzen. Zu diesem Vermögen zählen nicht die zeitnah zu verwendenden Mittel. Deren Verwendung für die Einrichtung eines Nichtzweckbetriebes ist gemeinnützigkeitsschädlich.

Hessisches Finanzministerium, Erlass vom 9. Januar 2003 - S 0174 A - 17 - II A 1a

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