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Nachweis der Hilfsbedürftigkeit durch Leistungsbescheide

Steuerbegünstigte Organisationen können den von der Finanzverwaltung zu § 52 Abs. 2 AO geforderten detaillierten Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit auch an Hand von Leistungsbescheiden der Agentur für Arbeit erbringen.

OFD Hannover, Verfügung vom 25. Oktober 2004 - S 0186 - 4 StO 25 J

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