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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVoraussetzungen der Steuerbegünstigung sind nachzuweisen Eine steuerbegünstigte Organisation muss die Tatsachen nachweisen, an die das Gesetz die Steuerbegünstigung oder -ermäßigung knüpft. BFH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - I B 95/04 |
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