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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVorsorgliche Rücklage zur Bezahlung von Steuern Eine solche Rücklage darf eine gemeinnützige Organisation bilden, soweit Unklarheit über den Umfang der Steuerpflicht besteht. Anwendungserlass (Fassung vom 10. September 2002) Nr. 10 zu § 58 AO |
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