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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBetreute Krankenbeförderung ist Zweckbetrieb Die Krankenbeförderung ist ein Zweckbetrieb, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder der Einsatz besonderer Vorrichtungen eines Krankentransport-/ Rettungswagens erforderlich ist oder möglicherweise notwendig wird. Anwendungserlass (Fassung vom 10. September 2002) Nr. 6 zu § 66 AO |
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