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Betreute Krankenbeförderung ist Zweckbetrieb

Die Krankenbeförderung ist ein Zweckbetrieb, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder der Einsatz besonderer Vorrichtungen eines Krankentransport-/ Rettungswagens erforderlich ist oder möglicherweise notwendig wird.

Anwendungserlass (Fassung vom 10. September 2002) Nr. 6 zu § 66 AO

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