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Kapitalaufbringung für gemeinnützigen GmbH unproblematisch

Eine gemeinnützige Organisation darf das Stammkapital einer gemeinnützigen GmbH aus zeitnah zu verwendenden Mitteln aufbringen, wenn es bei der GmbH zeitnah für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt wird.

OFD Hannover, Vfg. vom 31. Juli 2002 - S 0174 - 10 -StO 215, S 2729 - 326 - StH 233

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