RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (261 - 270)

Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland

Gemeinnützige Organisationen dürfen Mitteln für steuerbegünstigte Zwecke im Ausland verwenden. Die inländischen Finanzbehörden müssen die zweckentsprechende Verwendung der Mittel anhand vollständiger Belege und sonstiger - ggf. ins Deutsche übersetzter - Unterlagen detailliert prüfen können. Hierbei trifft die gemeinnützige Organisation eine erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflicht (§ 90 Abs. 2 AO). Sie kann sich nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht darauf berufen, dass sie die Mittelverwendung nicht aufklären oder Beweismittel nicht beschaffen könne, wenn sie

  • bei entsprechender Gestaltung der Verhältnisse die Möglichkeit dazu gehabt hätte oder
  • mit der ausländischen Körperschaft vor der Mittelzuwendung entsprechende Nachweispflichten hätte vereinbaren können.

OFD München, Verfügung vom 23. November 2001 - S 2223 - 145 St 41

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 9.02.2026