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Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Mit einem weit über die konkrete Rechtsfrage hinausreichenden Urteil hat der BFH zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bei gemeinnützigen Organisationen Stellung genommen:

Die Kommanditbeteiligung an einer Fonds-KG ist steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Kommanditgesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielt. Der Erwerb einer solchen Beteiligung mit Mitteln aus dem ideellen Bereich kann mithin die Steuerbegünstigung gefährden.

Hinweis: Die Begründung des Urteils lehnt sich eng an die Systematik des Einkommensteuerrechts an. Auf die dort entwickelten allgemeinen Abgrenzungskriterien ist damit auch in anderen Fällen zurückzugreifen. So kann die ohne konkreten Satzungsbezug mit zusätzlichen Serviceleistungen betriebene Vermietung als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beurteilt werden. Gleiches gilt z.B. für Veränderungen des Immobilienbestandes im Rahmen der Vermögensverwaltung (gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreiten der 3-Objekt-Grenze).

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.03.2001 - I R 78/99

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