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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKrankentransport und Behindertentransport durch Wohlfahrtsverbände Der Kranken- und Behindertentransport ist nur dann ein Zweckbetrieb, wenn
In anderen Fällen liegt eine genehmigungspflichtige Personenbeförderung (bußgeldbewehrt!) vor, bei der nach Auffassung der Finanzverwaltung keine Zivildienstleistenden und keine mit Spenden finanzierten Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen. Bei Ausschreibungen sollen nur die Umsatzsteuer ausweisende Angebote berücksichtigt werden. vgl. den teilweise rechtswidrigen Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, 33 - S-0171 - 319/42 - 24337 in der Fassung der Bekanntmachung der OFD Nürnberg vom 01. August 2000 |
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