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Ausgleich von Verlusten des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mittels Darlehen möglich

Der längerfristiger Ausgleich solcher Verluste mit Mitteln des ideellen Bereichs, der Zweckbetriebe oder der Vermögensverwaltung gefährdet die Steuerbegünstigung [Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit]. Als Ausweg kann ein 'Verlustausgleich' durch Aufnahme eines Darlehens im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von der Finanzverwaltung akzeptiert werden. Eine Absicherung des Darlehens über Vermögenswerte der steuerbegünstigten Betätigung des Vereins ist grundsätzlich möglich. Die Verzinsung und Tilgung des Darlehens darf aber nur mit Mitteln des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfolgen.

Bekanntmachung der OFD Hannover S 0174 - 8 StO 214 / S-2729 - 326 StH 233 vom 12.06.2000; Anwendungserlass Nr. 7 f. zu § 55 AO

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