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Mensabetrieb an Schulen ('Schulspeisung') ist Zweckbetrieb

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich jetzt der Rechtslage gebeugt, dass die Grundversorgung der Schüler mit Speisen und Getränken an Ganztagsschulen ein Zweckbetrieb darstellt. Dies gilt gleichermaßen für (gemeinnützige) Mensavereine, Schulvereine und öffentlich-rechtliche Schulträger als Betreiber.

OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 20.10.2000 - S-0184 A- 14 St II 12, ebenso OFD Hannover u.a., anders noch OFG Kiel, Verfügung vom 20.4.2000 - S 0184 A - St 262

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