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Die Weiterleitung öffentlicher Mittel als 'durchlaufende Posten'

Mittel aus öffentlichen Kassen verlieren nicht ihre Eigenschaft als öffentliche Mittel, wenn die öffentliche Kasse sie an eine gemeinnützige Organisation mit der Auflage zahlt, die Mittel an einen bestimmten Empfänger weiterzuleiten.

OFD München, Verfügung vom 11.4.2000 - S 2303 - 49 St 42 zum Verzicht auf die Einkommensteuererhebung

bei ausländischen Kulturvereinigungen nach § 50 Abs. 7 EStG

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