Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
| Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(271 - 280)
Seniorenhilfevereine können gemeinnützig sein
Nachbarschaftsvereine, Tauschringe und Zeitbörsen sind grundsätzlich nicht gemeinnützig. Seniorenhilfevereine und -genossenschaften dagegen beschränken sich satzungsmäßig darauf, alte oder hilfsbedürftige Menschen in den Verrichtungen des täglichen Lebens zu unterstützen. Diese Vereine können gemeinnützig sein, wenn erarbeitete Zeitguthaben nach der Satzung nur von unterstützungsbedürftigen Personen eingelöst werden können.
OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 29.05.2000 - S-0171 A- 123 St II 12
|