RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (271 - 280)

Seniorenhilfevereine können gemeinnützig sein

Nachbarschaftsvereine, Tauschringe und Zeitbörsen sind grundsätzlich nicht gemeinnützig. Seniorenhilfevereine und -genossenschaften dagegen beschränken sich satzungsmäßig darauf, alte oder hilfsbedürftige Menschen in den Verrichtungen des täglichen Lebens zu unterstützen. Diese Vereine können gemeinnützig sein, wenn erarbeitete Zeitguthaben nach der Satzung nur von unterstützungsbedürftigen Personen eingelöst werden können.

OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 29.05.2000 - S-0171 A- 123 St II 12

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 9.02.2026