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Sponsor-Link auf der Internet-Homepage ist steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Die Homepages steuerbegünstigter Organisationen enthalten gelegentlich Hinweise auf deren Sponsoren. Falls ein solcher Hinweis

  • besonders hervorgehoben ist oder
  • durch 'Anklicken' zur Homepage des Sponsors weiterleitet,

handelt es sich nach Auffassung der Finanzverwaltung aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Aktivität der steuerbegünstigten Organisation um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

FinMin. Bayern, Erlass vom 11.2.2000 - 33 - S 0183 - 12/14 - 59238

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