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Gemeinnützigkeitsrecht (281 - 290)
Krankentransport und Behindertentransport durch Wohlfahrtsverbände
Ausgleich von Verlusten des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mittels Darlehen möglich
Mensabetrieb an Schulen ('Schulspeisung') ist Zweckbetrieb
Die Weiterleitung öffentlicher Mittel als 'durchlaufende Posten'
Seniorenhilfevereine können gemeinnützig sein
Eine steuerbegünstigte Organisation kann keinen ausländischen Verein als Vermögensempfänger benennen
Sponsor-Link auf der Internet-Homepage ist steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Die Festschreibung der künftigen Vermögensverwendung muss sich aus der eigenen Satzung ergeben
Keine Vermögensverwaltung bei Einflussnahme auf den verpachteten Betrieb
Benefizveranstaltungen sind in der Regel kein steuerbegünstigter Zweckbetrieb
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