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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseMusterklausel zur Anfallberechtigung ist zwingend Die Gemeinnützigkeit ist wegen fehlender satzungsmäßiger Vermögensbindung zu versagen, wenn in der Satzung eine ausdrückliche Regelung für den Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fehlt. BFH, Urteil v. 26.08.2021 - V R 11/20. |
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