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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(41 - 50)
Strenge Nachweisanforderungen bei Auslandstätigkeiten
Im Ausland tätige oder ausländische Projekte fördernde gemeinnützige Körperschaften müssen die zweckentsprechende Mittelverwendung nachweisen können, zum Beispiel mit folgenden Unterlagen:
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einschlägige Verträge und Korrespondenz,
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Empfangsbestätigungen der Zahlungsempfänger,
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ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen,
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Presseveröffentlichungen, Berichterstattung in Medien,
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Gutachten vereidigter Prüfer bei Großprojekten,
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Bescheide ausländischer Behörden, zum Beispiel bei Co-Finanzierungen,
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Bestätigung einer deutschen Auslandsvertretung über die Durchführung des Projekts.
LfSt Bayern, Verf. v. 09.08.2021 - S 0170.1.1-3/7 St 31.
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