![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseMustersatzungsbestimmungen sind zu beachten Ein Rechtsträger kann nur dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn seine Satzung die Festlegungen der Mustersatzung - unabhängig vom Aufbau und genauen Wortlaut der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) - enthält. FG Düsseldorf, Urteil v. 20.08.2019 - 6 K 481/19 AO (rkr.). |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |