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Mustersatzungsbestimmungen sind zu beachten

Ein Rechtsträger kann nur dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn seine Satzung die Festlegungen der Mustersatzung - unabhängig vom Aufbau und genauen Wortlaut der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) - enthält.

FG Düsseldorf, Urteil v. 20.08.2019 - 6 K 481/19 AO (rkr.).

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