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Gemeinnützigkeitsrecht (81 - 90)
Zweckbetriebe der Tierheime
Bagatellverstöße sind gemeinnützigkeitsunschädlich
Gleiche Gehälter wie in der Privatwirtschaft zulässig
Zweckbetrieb Altenwohnen großzügiger definiert
Mustersatzungsbestimmungen sind zu beachten
Steuersparmodelle können nicht gemeinnützig sein
Außenprüfung bei kirchlichen Organisationen zulässig
Erweiterte Gewinnpauschalierung beim Sponsoring
Feststellungsklage zur zulässigen gemeinnützigen Tätigkeit
Mittelverwendungsauflage muss zeitraumbezogen sein
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