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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(81 - 90)
Krankenhaus-Zweckbetrieb vom BFH großzügig definiert
Im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung umfasst der Krankenhaus-Zweckbetrieb nach § 67 AO alle von einem Krankenhaus typischerweise gegenüber den Patienten erbrachten Leistungen im Rahmen des Versorgungsauftrags. Dazu gehören auch ambulante Chef- und Oberarztbehandlungen, solange der behandelnde Arzt nicht außerhalb des Krankenhausbetriebs als niedergelassener Arzt tätig wird, und die Abgabe von Zytostatika durch die Krankenhausapotheke zur anschließenden Verabreichung an die nach § 116 SGB V ambulant behandelten Patienten.
BFH, Urteil v. 06.06.2019 - V R 39/17.
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